Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) by Various
1879. Nº 1. Januar.
2554 words | Chapter 3
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Zur Biographie Niclasens von Wyle.
I. Maister Niclaußen von wyl bestallung.
Wir vͦlrich grâfe zuͦ wirtemberg vnd wir Eberhard ouch grâfe
zuͦ wirtemberg sin Sune Bekennen offennlich für vns vnd vnser
erben vnd tund kunt mit disem briefe daz wir vnsern lieben getruwen
Niclaußen von wyle in vnser Cantzly vffgenomen vnd bestellet haben vnd
yetz vffnemen vnd bestellen in crafft diß brieffs vns darinne zuͦ
dienen vnd die helffen zuͦuersehen wie er des ye von vns wirt
beschaid vnd besunder vnser Insigele zuͦ uerwaren vnd núntzit[1]
damit zuͦ uersigeln das vns zu schaden lang[2] one vnser wissen
vnd haissen oder vnsers hoffmaisters vnd râtes[3] denen das ye
befolhen ist ouch vns trúw vnd hold zuͦ sin vnsern schaden zuͦ
warnnen[4] vnd zuͦ wennden vnd vnsern from̅en zuͦ schaffen
vnd zuͦ fürdern vnd darby vns getrúwlich zuͦ râten nach siner
besten verstentniß vnd haimlich râte zuͦ uerswigen biß in sinen
tode vnd das alles ze tuͦnd sin leptage die wyle[5] er das vermag
getrúwlich vnd vngeuarlich[6] vnd das sust[7] nit zuͦ lassen durch
aincher[8] sachen willen. Dargegen vnd für sölichs wir vnd vnser erben
Im vnd Cristinan siner eelichen hußfrowen Inen baiden vnd nach Ir ains
abgange dem andern besunder biß in sinen tode jerlichs geben söllen
vnd wöllen zuͦ herbstzite ain fuͦder guͦts wins vnd vff sant
Martins tage zwölff schöffel guͦts rockens vnd zwelff schöffel
guͦts dinckels vnd darzuͦ zwelff pfund heller tugentlich[9] one
all vßzuge vnd verhinderung sich darwider zuͦ gebruchen vnd one
Iren costen vnd schaden, zuͦ dem ouch Im sin leptage der drittaile
des gelts vnd geniesses in der gemelten Cantzly fallende gefolgen
vnd geben werden sol vnd er han den tische in der cantzly mit essen
vnd trincken vngeuarlich. Wir vnd vnsere erben söllen vnd wöllen
ouch schaffen vnd bestellen mit oberstem[10] fliß daz das ampt des
Com̅issariats eelicher sachen in allen vnsern lannden vnd gebieten
vff Ine werde bewenndet vnd die vnsern in sölichen sachen zuͦ Im vnd
nit zuͦ andern kerent vnd fliessent vnd dan Im daruon der drittaile
des lones so deßhalb geben wirdet gedych[11] vnd werde vnd die andern
taile in die cantzlye fallend vngeuarlich. vnd söllen vnd wöllen ouch
wir vnd vnser erben In vnd sin hußfrowen obgenant fryg aller stiuren
schatzungen vfflegungen vnd beswerungen belyben lassen es were dan ob
sie ettwas gelegens guͦtes in vnser herrschafft erkoufften oder
sust zuͦ iren hannden brechten daruon sölten sie tuͦn als ander
die vnsern von solichem tuͦnd vngeuarlich. Vff das ouch der benant
vnser lieber getrúwer Niclaus von wyle sölichs wie obstat getrúwlich
vnd ongeuerde zuͦ halten lyplich zuͦ got vnd sinen hailigen
gesworen hat deßglichen wir fúr vns vnd vnser erben Im sölichs wie von
vns obstet getrúwlich zuͦ halten ouch geredt vnd versprochen haben
by vnsern guͤten trúwen one geuerde vnd darumb vnser aigen Insigele
getan hencken an disen briefe, darzuͦ ouch vnsere lieben getrúwen
wolff von Tachenhusen vnd ludwig von grâfneck hoffmaistere vff vnser
begerunge ir aigen Insigele ouch gehenckt haben an disen briefe der
geben ist an Samstag nechst nach sant lucyen tag des jars do man zalt
nach crists geburt Tusent vierhundert vnd im Nün vnd Sechtzigesten
Jare. (_16_. _December 1469_.)
Abschrift aus einem württembergischen Dienerbuch von 1460-1479 aus dem
k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart mit der Nummer G. 33.
II.
Hochgeborner herre herrn vͦlrich Graue zuͦ wirtemberg etc. Als ir
den fürsichtigen vnd wysen Burgermaister vnd râte der Stat Esselingen
vnd den iren ain vintschafft gesait hant vnd nu wir diß nachbenempten
Maister hainrich Stainhöwell doctor in der Ertznyg[12] Niclãs von
wyle Statschriber vnd felix hegnower substitut Mit vnsern wësen vnd
diensten by den selben von Esselingen vnsern lieben herrn vff dißmâl
begriffen sind Wöllent wissen ob wir in sölicher vechde[13] gegen úch
vnd den úwern úwern helffern vnd hëlffers hëlffern ietze fürnëmen vnd
tëten vͦch vnd den selben zuͦ schaden komende daz wir hier mit
gegen úch vnd inen vnser Er bewart haben wöllen. Mit vrkúnd diß briefs
mit vnsern Bitschitten[14] zuͦ ende der geschrifft hierin gedruckt
besigelt vnd geben vff mitwochen nach egiden (_3_. _Sept_). Anno 1449.
Originalbrief auf Papier im k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart. Mit
3 aufgedrückten Siegeln aus grünem Wachs.
* * * * *
Herr Archivrath Dr. Stälin in Stuttgart hat auf mein Ersuchen die Güte
gehabt, Nachforschungen nach Schriftstücken, welche Niclas v. Wyle
betreffen, anstellen und mir die gefundenen, nun hier abgedruckten
zwei Stücke in Abschrift zugehen zu lassen. Es sei gestattet, ihm
hiefür, wie für seine sonstige liebenswürdige Auskunftsertheilung,
nochmals öffentlich ergebenen Dank auszusprechen.
Das erste der beiden Schriftstücke hat schon an sich Werth, insofern es
genauen Aufschluss gibt über die amtlichen und sonstigen Verhältnisse
eines fürstl. Kanzleibeamten im 15. Jahrh.; es gewinnt aber noch mehr
Werth dadurch, daß es sich auf Niclas von Wyle[15] bezieht. Aus diesem
Dokument erhellt unzweifelhaft, daß Niclas nicht erst 1470, wie man
bisher annahm, sondern schon 1469 in württemberg. Dienste getreten
ist; desgleichen, daß er nicht blos von dem Grafen Ulrich, sondern
auch von dessen ältestem, übrigens ziemlich wildem Sohne Eberhard[16]
in der gemeinschaftlichen Stuttgarter Kanzlei Anstellung erhielt. Ein
dritter Punkt empfängt leider nicht die erwünschte Aufklärung, die
eigentliche Stellung nämlich, welche Niclas in der württembergischen
Kanzlei einnahm. Allerwärts herrscht die Ansicht, Niclas sei von
1470 (resp. 1469) bis um das Jahr 1478 oder 1479 Kanzler des
Grafen Ulrich gewesen. Und für diese Annahme spricht auch die obige
Bestallungs-Urkunde, insoweit nach derselben einmal dem Niclas im Jahre
1469 das gräfliche Siegel anbefohlen wurde und dabei als die Personen
oder Behörden, ohne deren Zustimmung oder Veranlassung er das Siegel
nicht gebrauchen sollte, neben dem Grafen selbst nur der Landhofmeister
und der Rath (?) angeführt werden, aber nicht der Kanzler, und insofern
anderseits als Honorar für Niclas u. A. ein ganzes Drittel der
sämmtlichen Kanzlei-Einnahmen und ein Drittel der Einnahmen von dem
„Commissariat ehelicher Sachen“ bestimmt werden. Allein trotz alledem
dürfte wol die landläufige Meinung etwas zu modificieren sein.
Fällt es schon auf, daß in der Bestallung eine Ernennung Niclasens
zum „Kanzler“ nicht mit kurzen, klaren Worten ausgesprochen wird,
sondern nur seine Aufnahme in die Kanzlei, so erhält dieser verdächtige
Umstand erhöhte Bedeutung durch einen andern. In dem jüngsten der
württembergischen sogenannten Dienerbücher, welches E. v. Georgii
neuerdings veröffentlicht hat[17], findet sich, wie mir Hr. Dr.
Stälin auf meine Anfrage nach archivalischen Aufzeichnungen über die
Amts-Vorgänger und Nachfolger Niclasens freundlichst mitgetheilt hat,
folgendes Verzeichniß der württembergischen (Stuttgarter) Kanzler:
„1640-77 Johann Fünffer, Cantzler.... Ihne nennt Herr Ulricus bene
amatus de Württemberg 14. Oct. 1475 seinen Secretarium, war doch
Cantzler, war also Secretariat so viel als Geheimer Rath. 1476
Nicolaus von Wyle, Ulrici des Vielgeliebten Cantzler. Wappen: oben
ein beschloßner Helm, 2 Büffelshörner und auch ein Stern[18]. 1477
Augustin von Hauerstein. Unseres lieben Sohnes -- schribe Ulricus
comes de W. -- Cantzler. 1478 M. Bernhard Schöferlin, Dr. und Cantzler
ist von Mechthild Palatina [d. i. von der andern (Uracher) Linie des
württemb. Hauses] uff 5 Jahr auch zum Cantzler angenommen worden. Ihme
schrib 1479 Eberhardus barbatus: dem Ehrsamen wolgelerten unsern 1.
getr. Meister Bernhard Schüferlin doctor und Cantzler.“ [Es folgen die
Kanzler der 80er Jahre.]
Bietet nun auch das Dienerbuch leider bei seinen Zahlen öfter nicht
das Jahr der Ernennung der Kanzler, sondern nur das Jahr, in welchem
der Verfasser der betr. Eintragung dem Namen des betr. Kanzlers zum
ersten Male begegnet ist, so wird sich doch nicht leugnen lassen, daß
im Jahre 1469, dem Jahre der Bestallung Niclasens, Johann Fünfer der
gräflich Stuttgarter Beamte war, welcher den Titel Kanzler schlechthin
und zunächst führte. Auch Niclas selbst bezeugt dessen Kanzlerthum,
wenn er im Jahre 1462 als Esselinger Stadtschreiber die fünfte seiner
„Translationen“ „dem fürnemen wysen vnd milten mane herrn johansen
fünfer des hochgebornen... herrn graue vlrichs zu wirtemberg etc.
cantzler“ widmet[19]. Das Räthsel, vor dem wir nunmehr stehen, löst
sich leicht und hoffentlich richtig durch genauere Beachtung des
Titels, den sich Niclas selbst in seinen Translationen beilegt. In der
an den gräfl. Landhofmeister Georg von Absperg gerichteten Vorrede zu
diesem Werke nennt er sich nämlich „Niclas von wyle des hochgebornen
herrn herrn Ulrichs grauen... /minster/ cantzler.“ Da nun diese
Vorrede am 5. April 1478 zu Stuttgart geschrieben ist, vom Jahre
1460-77 aber Joh. Fünfer, 1478 ff. Bernh. Schöferlin als Ulrichs
Kanzler in dem Dienerbuch aufgeführt sind, so folgt, daß Ulrich zwei
Kanzler hatte, einen obersten und einen minsten (mindesten), und
/letzterer/ war eben seit 1469 Niclas v. Wyle.
Allerdings habe ich über dieses doppelte Kanzlerthum weder in
Sattlers, noch in Friedr. v. Stälins württembergischer Geschichte
etwas Näheres finden können; auch Hr. Archivar Stälin hat mir nichts
davon mitzutheilen vermocht, „da das Dienerbuch keine Anhaltspunkte
gibt und gerade über die in Frage kommende Zeit, was Beamtungen
betrifft, die Akten des Staatsarchivs noch sehr dürftig sind.“ Doch
darf man gewiß mit vollem Recht vom Jahre 1488 einen Rückschluß thun
auf die vorausgegangenen zwei Decennien. Im Jahre 1488 aber erscheint
in einem Aktenstücke zur Geschichte des Frauenklosters Kirchheim ein
„doctor ludwig ferg, brobst zu stutgart“ als „oberster Kanzler“ v.
Graf Eberhard d. Aelteren[20]. Nicht in Widerspruch zu unserm Ergebniß
steht es, wenn das Dienerbuch im Jahre 1476 Niclas v. Wyle schlechthin
als Kanzler Ulrichs verzeichnet. Niclas war wirklich Kanzler, nur eben
„minster Kanzler“, mag sich aber in den Schriftstücken vom Jahre 1476,
in welchen der Verfasser des Dienerbuches seinen Namen zum ersten Male
geschrieben fand, einfach Kanzler genannt oder die vices des obersten
Kanzlers verwaltet haben. So bliebe als Schwierigkeit nur noch der
Umstand, daß Niclas nach dem Bestallungsdekret als gemeinschaftlicher
Kanzler Ulrichs und seines Sohnes Eberhard d. J. angenommen worden
war, im Jahre 1477 aber letzterer nach dem Dienerbuche einen eigenen
Kanzler besaß. Allein, da nach Fr. v. Stälin (a. a. O. III, 596) gerade
im J. 1477 der in der üblen Aufführung und den Uebergriffen Eberhards
d. J. begründete Unfriede zwischen Vater und Sohn so gewachsen war,
daß sich Ulrich in diesem Jahre mit einer Beschwerde über seinen Sohn,
den er bereits an der Regierung hatte theilnehmen lassen, an den
Grafen Eberhard d. Ä. (barbatus, von der Uracher Linie) wandte[21], so
dürfte sich auch diese Schwierigkeit heben: im Jahre 1477 hatte eben
jeder der beiden Stuttgarter Grafen seine eigene Kanzlei, Eberhard
wahrscheinlich zur Dokumentierung seiner Unabhängigkeit vom väterlichen
Regiment. Wenn dann ferner am 9. Nov. 1478 Vater und Sohn sich wieder
einten und eine neue, von Eberhard d. Ä. zu Stande gebrachte Hofordnung
und einen neuen, von dem Prinzipe der Beschränkung in Ausgaben und
Beamten beherrschten Verwaltungsplan aufstellten, in diesem Jahre
aber Schöferlin als Kanzler im Dienerbuche verzeichnet wird, Niclas
dagegen (nach dem 5. April 1478, dem Datum der Translationen) aus der
Geschichte verschwindet, so hätten wir in dieses Jahr entweder seinen,
durch die Verwaltungsänderung bedingten Abschied, oder seinen Tod zu
verlegen. Für Letzteres möchte ich mich um deswillen entscheiden, weil
Niclas, der bei seiner Bestallung für seine Lebenszeit als Kanzler
angenommen worden war, im Jahre 1478 nicht einmal bei seiner großen
Gönnerin, der Pfalzgräfin, resp. Herzogin Mechthild[22] als Kanzler
erscheint, sondern Schöferlin mit installiert wird. Bestimmteres
über das Jahr des Todes Niclasens, für welches man gewöhnlich das
Jahr 1479 ansieht, kann zur Zeit nicht angegeben werden; es hat sich
bedauerlicherweise ebensowenig im Stuttgarter Staatsarchive auffinden
lassen, wie Berichte oder Notizen, welche über die Amtsthätigkeit von
Niclas als minstem Kanzler Ulrichs einiges Licht verbreiten könnten;
nur ein dem früheren Leben des Mannes angehöriger Originalbrief, der
oben unter II. abgedruckt steht.
Auch dieser beansprucht unser Interesse, indem er zweierlei, was man
bisher nur vermuthete[23], zur Gewißheit erhebt: a) daß Niclas v. Wyle
schon 1449 als Stadtschreiber zu Eßlingen angestellt war, und b) daß er
hier in engerer Beziehung stand zu Heinr. Steinhöwel.[24]
Vielleicht regt Vorstehendes diesen oder jenen Freund unserer
Nationalliteratur zu erneuten Nachforschungen über die beiden
verdienstvollen Männer an, von denen, mit Lessing zu reden, unsere
gedruckte Literatur anfängt. Es ist ja noch mancher dunkle Punkt in
ihrem Leben und Wirken.
Das gilt z. B. von dem Nürnberger Aufenthalte Niclasens (um 1444-48).
Hr. Dr. Frommann, der im germ. Museum und im kgl. Kreisarchive
zu Nürnberg Nachforschungen veranstaltet hat, konnte über diesen
Aufenthalt leider nichts erkunden.
/Plauen./ /Joh. Müller./
FUSSNOTEN:
[1: /nützit/, (schwäb.) nichts, aus älterem /nihtesiht/ = _nihtes niht_
entstanden. Schmeller I, 1790. 30.]
[2: gelange, gereiche.]
[3: Die Kanzlei, welche damals in Württemberg als höchste Verwaltungs-
und Gerichtsbehörde (namentlich für Streitigkeiten des Adels) bestand,
und neben welcher nach Fr. v. Stälin erst um 1475 (nach Sattler V, 120
schon i. J. 1460) für gewisse Zweige der Rechtspflege ein wesentlich
mit Rechts-Doctoren besetztes Hofgericht eingerichtet wurde, setzte
sich, so viel man bis jetzt weiß, zusammen aus dem Landhofmeister,
dem Kanzler und einer Anzahl von Räthen. Der Landhofmeister hatte
die Aufsicht und das Präsidium und war mit dem Kanzler immer in der
Kanzlei, bei Hofe. Die Räthe, meist höhere geistliche Herren, ließen
sich dagegen nur zu Diensten gebrauchen, wenn man sie erforderte.
Doch hatte der Hofmeister stets einige Räthe um sich. Vgl. Christ.
Friedr. Sattler, Gesch. d. Herzogth. Würtenberg unter der Regierung
der Graven; V. Bd. (Ulm 1768), S. 103. 105. 115. Christ. Friedr. v.
Stälin, Wirtembergische Gesch. III. Bd. (Stuttgart 1856), S. 735. --
Einen in mancher Beziehung der obigen Bestallung ähnlichen Eid des
Landhofmeisters Dietrich v. Weyler v. 1381 siehe bei Sattler V, 116.
Dem Landhofmeister Dr. jur. Georg Absperg widmete Niclas v. Wyle die
Sammlung seiner Translationen.]
[4: abwehren, verhüten.]
[5: die Weile, so lange als.]
[6: ohne böse Absicht, ohne Arglist. Vgl. unten: /one geverde/.]
[7: sonst.]
[8: irgend welcher.]
[9: tauglich, tüchtig, gültig.]
[10: höchstem.]
[11: gedeihe, zufalle.]
[12: Arznei.]
[13: Fehde.]
[14: Petschaft.]
[15: Geb. im 1. Viertel d. 15. Jahrh. zu Bremgarten i. d. Schweiz,
zunächst Schulmeister in Zürich und Freund des eben so edlen als
unglücklichen Felix Hemmerlein; 1445-47 (?) Stadtschreiber zu Nürnberg
und in näherer Beziehung zu dem Stadtsyndicus, dem vortrefflichen
Gregor Heimburg (dem Schöpfer der deutschen Rhetorik, „dem bürgerlichen
Luther vor Luther“); 1449-1469 Stadtschreiber zu Eßlingen und privatim
(wie schon in Nürnberg) Lehrer junger Leute in der deutschen Stilistik
und Orthographie (und Interpunktion); 1469-1478 (s. oben) zweiter
(s. oben) Kanzler des Grafen Ulrich V. des Vielgeliebten und „an den
schwäbischen Höfen wie heimisch“; in brieflichem und persönlichem
Verkehr mit Erzherzogin Mechthild von Oesterreich, mit dem großen
Humanisten Aeneas Sylvius (nachmals Papst Pius II.) u. a. bedeutenden
Personen seiner Zeit; erster Herausgeber der wichtigen Briefe von
Aeneas Sylvius; Uebersetzer einer Reihe lat. Schriften, besonders
novellen- und romanartiger Erzählungen, und dadurch ein wesentlicher
Förderer des Humanismus in der deutschen Prosa.
Ueber sein Leben vgl. besonders Heinr. Kurz, Niclasens v. Wyle 10.
Translation. Aarau 1853. Ueber s. Translationen s. die neue Ausg. von
Adelbert v. Keller, 57. Publik. d. liter. Vereins, Stuttgart 1861
(bes. S. 365 ff.); Cleß, Versuch einer kirchl.-polit. Landes- u.
Culturgesch. v. Würtemberg II, 2, S. 771 ff., Chr. Friedr. v. Stälin,
Wirtemb. Gesch. III (Stuttg. 1856), S. 765 f. Ueber s. Orthographie-
u. Interpunktionsregeln s. meine Quellenschriften zur Geschichte des
deutschsprachlichen Unterrichts (Gotha, Thienemann; unter der Presse.)]
[16: Ulrich V., bene amatus, geb. 1413, seit 1433 Mitregent seines
Bruders Ludwig, dann, seit der Theilung der Grafschaft Württemberg
in einen Stuttgarter u. Uracher Theil, 1442 Herr des Stuttgarter
oder Neifener Theils bis 8. Jan. 1480. († 1. Sept. 1480.) Bei seinem
Rücktritt von der Regierung übergab er sein Land seinem Sohne Eberhard
d. J. (geb. 1447). Im Decbr. 1482 überließ dieser es seinem Vetter,
dem Grafen Eberhard d. Ä. „im Bart“, der nun Alleinherr der ganzen
Grafschaft wurde (seit 1457 Herr des Uracher Theils), 1495 Herzog, †
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