Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) by Various
1143. /Fazilett/, /Fazinett/, Schnupftuch, Handtuch, Tellertuch (v.
3514 words | Chapter 252
ital. fazzoletto). Schm. I, 780.]
[395: /Jänker/, kurzes Oberkleid, Jacke. Schm. I, 1208.]
[396: Badehose. Schm. I, 208.]
[397: Tattermann, Kobold, Hausgeist, häufig als Brunnenzierde
abgebildet. Schm. I, 631. Grimm, Wbch. II, 827 u. Mythol. 470.]
[398: Blumentöpfe. Schm. II, 1015.]
[399: Teppich (aus lat. tapetium).]
[400: Hoffräulein. Vgl. Schmeller I, 803 f.]
[401: Schneckentreppe. Schm. I, 567.]
[402: Kredenztisch, Buffet. Grimm II, 639.]
[403: Doppelbecher. Schm. I, 529. Grimm II, 1256.]
[404: Deckel. Schm. I, 1434.]
[405: /Satin/, /Satinl/, wol der Seidenhund (v. franz. satin,
Seidenzeug, Atlas). -- /Flötseide/, Floretseide. Grimm III, 1825.]
[406: /wifeln/, sticken. Schm. II, 864.]
[407: die /Kürben/, Korb, besonders Rückentragkorb. Schm. I, 1287.
Grimm, Wbch. V, 2796.]
[408: /Küpferling/, ein größeres, gewöhnlich aus Kupfer gefertigtes
Wassergefäß. Schm. I, 1275. Grimm V, 2765, 5.]
[409: /Stattel/, /Gestattel/, Schachtel. Schm. II, 796.]
[410: geweihtes Meßtuch, worauf der Hostienteller und der Kelch gesetzt
werden. Schm. I, 1295.]
[411: Laub- oder Blumenbüschel, Strauß. Schm. I, 1550.]
[412: /Glißmater Arbeit/ (wol richtiger glißmater A. geschrieben),
gestrickte Arbeit (v. /lißmen/, /lismen/, stricken). Schm. I, 1513.
Frisch, 1, 637: der /glismat/ Rock Christi.]
[413: Vgl. Schmeller I, 178.]
[414: /Levitenrock/, Priesterrock, Chorhemd.]
[415: Orgel; Frisch, Wbch. II, 402. „Clavecin carré à sautereaux“;
Mozin, dictionnaire.]
[416: eine geringere Sorte Tafft. Schm. II, 1133.]
[417: Kunkel, Spinnrocken. Schm. I, 923.]
[418: /geweckt/, /geweckelt/, mit weck- oder keilförmigem Muster. Schm.
II, 846.]
[419: eine Art Trinkgefäß, Becher. Schm. I, 1575.]
[420: Vorrichtung zum Auflegen des Brennholzes und des Bratspießes.
Grimm IV, 1919, e. /Dr. Frommann./]
Die „heraldischen“ Kronen.
Der Anzeiger f. K. d. d. V. brachte in Nr. 6 des laufenden Jahres
zwei höchst interessante Artikel über die „heraldischen Kronen“ und
über „Kronen“ im allgemeinen. Indem ich nun hier in Fig. 1. eine
Abbildung des Siegels Conrad Gäb’s vom J. 1480, welches die nächste
Veranlassung zu jenen beiden Artikeln gegeben, mittheile, erlaube ich
mir, auch meine unmaßgebliche Ansicht über dasselbe, sowie über die
„heraldischen“ Kronen überhaupt auszusprechen.
[Illustration: Fig. 1.]
Dieses Siegel ist ein, namentlich für seine Zeit, /höchst/
seltenes „heraldisches“[421] Curiosum, dessen /sichere/ Erklärung
ohne erst noch aufzufindende gleichartige Beispiele wol schwerlich
gelingen dürfte. Die einfachste Erklärung scheint mir vor der Hand die,
daß eben der Herr Doctor bei dieser „heraldischen“ Zusammenstellung auf
seinem Siegel mehr seinem eigenen Geschmack und seiner Phantasie, als
dem gewöhnlichen heraldischen Stile seiner Zeit gefolgt ist.
Der /Federbusch/ ist der Gäb’sche Helmschmuck, wie wir ihn auch
auf einem Siegel des Ritters Steffan Geben v. J. 1351[422] finden.
Der Zustand dieses letzteren Siegels läßt allerdings den Gegenstand
zwischen Helm und Federbusch nicht mehr /genau/ erkennen. Auf
den Originalprunkhelmen Kaiser Friedrich’s IV. im bürgerlichen
Waffenmuseum der Stadt Wien[423] sind sämmtliche /Helmkronen/
gewöhnliche heraldische goldene sogenannte Königskronen, nur mit
verschiedenem stilisierten Laubwerk.
Ob auf unserem Siegel nur aus Mangel an Raum[424] oder wegen der
geistlichen Würde des Sieglers der Helm weggelassen und nur dessen
Krone mit dem Kleinod gesetzt wurde, ist schwer zu entscheiden;
jedenfalls ist dieses Verfahren zu jener Zeit eben so ungewöhnlich
als heraldisch unrichtig und ganz unstatthaft. Denn so wenig die
häufig als Helmschmuck vorkommenden Infuln, /ohne/ den Helm, auf
einen Wappenschild gesetzt werden dürften, -- da ja das betreffende
Wappen dadurch den Charakter eines bischöflichen annehmen würde, --
eben so wenig ist dies mit allen den verschiedenen, im Laufe der Zeit
vielfach und bis zur Unkenntlichkeit des ursprünglichen Originals
metamorphosierten Hüten als Helmzierden der Fall.
Die „/heraldischen/“ Kronen -- bisweilen auch mit verschiedenen
Farben tingiert -- waren von jeher nur conventionelle „heraldische“
Formen mit mehr oder weniger constantem Typus in den verschiedenen
Stilepochen. Sie haben mit den „wirklichen“ Kronen nichts gemein
als den Namen, und letztere waren und sind stets Rangkronen, d. h.
solche, welche den Stand ihres /Trägers/ genau bezeichnen. In
den Abbildungen mittelalterlicher Handschriften finden sich häufig
Kaiser und Könige, wenn sie in voller Rüstung dargestellt werden, mit
einer Krone auf dem Helme. Diese Kronen sind weder /Helmkronen/,
noch /Helmkleinode/; sie sind nur dazu bestimmt ihren Träger
kenntlich zu machen. So sehen wir u. A. Kaiser Heinrich VII. in einem
Trierer Codex v. 1354, dem sog. Balduineum, mit einer Bügelkrone
abgebildet.[425] Im Schlackenwerther Codex der Hedwigs-Legende v. J.
1353 ist der /viermal/ auf /einem/ Bilde dargestellte Herzog
Heinrich, der Sohn der heil. Hedwig, in der Schlacht, in welcher
er seinen Tod fand, einmal mit seinem (heraldischen) Helmschmuck
abgebildet und dreimal, nach seinem Tode, durch den Herzogshut
kenntlich gemacht.[426]
Wenn wir auch die /Krone/ auf dem Haupte der Königinnen auf ihren
Porträt-Siegeln seit dem 13. Jahrhundert[427] nicht als „heraldische“
Krone bezeichnen können, sondern als wirkliche Rangkronen, so müssen
wir die /Kronen/ auf den gleichartigen Siegeln der Fürstin Sophie
von Rostock v. J. 1237 und der Gräfin Jutta von Sternberg v. ca.
1306[428] und anderen „symbolische“ nennen; denn „wirkliche“ Kronen
gab es im Mittelalter nur zwei Gattungen: Kaiser- und Königskronen.
Außer diesen gab es nur noch die sog. Kronen oder richtiger Hüte
der Herzoge und Fürsten. Die regierenden Grafen führten bis in die
neuere Zeit nur die „heraldische“ sog. goldene Königskrone, welche
seit den letzten Jahrhunderten und bis zur Einführung der 5-, 7- und
9-perligen /fremdländischen/ Kronen auch in /Deutschland/
von /allen/ adeligen Personen geführt wurden und zum Theil noch
geführt werden.
Von „heraldischen“ Kronen gibt es vier Gattungen: I.
/Wappenbilder/ und /Helmkleinode/, II. /Beizeichen/,
III. /Helmkronen/ und IV. /Rangkronen/.
I. /Rangkronen als Wappenbilder/ und /Helmkleinode/.
[Illustration: Fig. 2.]
[Illustration: Fig. 4.]
Kronen kommen in Deutschland schon in der frühesten heraldischen Zeit
vor, sowohl als Wappenbild, wie als Helmschmuck. Wir finden eine Krone
z. B. bei Scharffenberg in der Züricher Wappenrolle, Nr. 53 (s. hier
Fig. 2.) sowohl als Wappenbild im Schilde, als auch auf dem Helme als
wirkliches /Kleinod/,[429] mit Federn geschmückt, wie so viele
derartige. Hier ist die Krone im Schilde und auf dem Helme ebenso
einfaches heraldisches Bild, wie der Helm im Helmshofen’schen Nr.
106 der Züricher Rolle (s. hier Fig. 4,) und der Hut in dem nicht
bezeichneten Wappen Nr. 125 dieser Rolle. Im Wappen von Elsaß (bei
Grünenberg Bl. IX.) sehen wir 6 Kronen im Schilde und dieselben 6 als
Helmschmuck. Die 3 Kronen im Kölner Wappen, als Symbole der Kronen der
„heil. drei Könige,“ sind allbekannt.
Schon seit der frühesten heraldischen Zeit hat es /gekrönte/
Wappenthiere im Schilde und auf dem Helme gegeben. Wir erinnern nur
an den böhmischen Löwen und an die vielen gekrönten Thiere in der
Züricher Wappenrolle, welche sogar schon Luxus damit treibt, wie u.
A. das Hohenlohe-Brauneck’sche Wappen (Nr. 459) beweist, welches in
dieser Beziehung ein durchaus unrichtiges Unicum ist. Nach und nach
kam aber mit den allgemein überhand nehmenden heraldischen Kronen
die bis zum heutigen Tage verbreitete, ganz falsche Ansicht auf, als
ob die gekrönten Wappenthiere /vornehmer/ wären, als die nicht
gekrönten. So findet sich auf zwei Hohenlohischen Siegeln von 1360
u. 1383, und zwar in zwei verschiedenen Linien,[430] als Helmschmuck
ein /gekrönter/ Adler, welcher weder vorher noch nachher im
Hohenlohischen Wappen vorkommt und wol nur aus dem angeführten Grunde
zu erklären ist.[431]
II. Kronen als Beizeichen.
[Illustration]
Auch als Beizeichen begegnen wir nicht selten der Krone sowohl in der
Heraldik, als in der Sphragistik. So z. B. auf einem Cronberg’schen
Siegel v. J. 1257, im ersten Felde des von Roth und Kürsch quadrierten
Wappens, von untenstehender Form a, und auf dem Denkmal Hartmanns von
Cronberg († 1372), im zweiten Felde des Wappenschildes, von der Form
c, in beiden Fällen als heraldisches Beizeichen. Bei Grünenberg, Bl.
CLVIII. findet sich eine goldene Krone als Beizeichen im Wappen der
Sür. Im Siegelfelde eines Cronberg’schen Siegels v. J. 1308 sehen wir
als /sphragistisches/ Beizeichen zwei Kronen von der Form b[432]
neben dem Wappenschilde.[433] Im Siegel der Stadt Geißlingen v. J.
1367[434] erscheint die Krone auf dem Helm urkundlich als minderndes
Beizeichen. In derselben Eigenschaft erscheint sie auch auf dem
Helm der „Jungen“ von Mainz, nach einer Legende in der Zimmer’schen
Chronik.[435]
III. Helmkronen.[436]
[Illustration: Fig. 5]
Gekrönte Helme vor dem 14. Jahrh. sind /mir/ -- mit Ausnahme
der Siegel der Herzoge von Oesterreich und von Kärnten -- bis jetzt
in Deutschland keine bekannt; doch sollen, nach einer bischöflich
Regensburger Urkunde v. J. 1290, die Raitenbucher damals auch schon
solche geführt haben.[437] --? -- In der Züricher Wappenrolle (aus
dem Ende des 13. oder spätestens aus dem Anfang des 14. Jahrh.)
kommen unter 559 Wappen nur die von Oesterreich und Kärnten mit
/gekrönten/ Helmen vor; ersterer (Nr. 17 der Rolle) wie hier (Fig.
5) abgebildet.[438]
Schon aus dem Größenverhältniß der Krone zum Helme sieht man den
Unterschied zwischen dieser /Helmkrone/ und der /Krone/
als /Helmzierde/ im Scharffenberg’schen Wappen (oben Fig. 2),
deren Tinktur in der Züricher Wappenrolle auch deutlich für diese
Ansicht spricht. Beim hohen Adel fand ich die ältesten Helmkronen
auf Wappensiegeln Heinrichs II. von Meklenburg v. J. 1328 und des
Grafen Walram von Sponheim v. J. 1344. Beim niedern Adel finden sich
/gekrönte/ Helme auch schon seit dem Jahre 1322. Als den ältesten
führt Kindler von Knobloch[439] die Siegel des Ritters Johannes von
Schafftolsheim v. 1322, des Edelknechts Dietrich vom Haus von 1331 und
des Ritters Rudolf von Andlau von 1335 an. Das älteste mir im Original
bekannte derartige Siegel ist das des Ritters Engelhard von Hirschhorn,
des Vaters, v. J. 1353, mit der Legende: S. Engelhardi. militis. de
Hirzhorn.[440] Auf dem Siegel des „Hartwicus de Crumedic. miles“ v.
J. 1336 ist in dem Werke: „Siegel des Mittelalters aus den Archiven
der Stadt Lübeck“ ein Helm abgebildet, zwischen dessen Kleinod, zwei
Büffelhörnern, drei Spitzen erscheinen, die dort als Krone angesprochen
werden. Die Beispiele gekrönter Helme bei dem niedern Adel vor dem 15.
Jahrh. stehen aber doch noch so vereinzelt da, daß wohl anzunehmen ist,
daß dabei ein /besonderer/ Grund vorliegen mußte, welcher aber
bis jetzt /urkundlich/ nicht ermittelt ist. Es scheint mir, daß
damit die eigentliche Ritterwürde („miles“) ausgedrückt werden wollte,
was wenigstens bei den meisten der oben erwähnten Siegel zutrifft.
Jedenfalls sollte in dieser Richtung die Sache noch gründlich erforscht
werden. Nach einer Urkunde v. J. 1365 stellen Conrad und Hartman von
Burgau, Vater und Sohn, Hans Marschall von Boxberg und Gerlach von
Weizzingen der Stadt Augsburg für sich und ihre Gesellen, „der mit vns
hundert gekrönter Helm ist vnd ein Helm“ einen Dienstrevers aus, in
welchem es ausdrücklich heißt, daß ein jeder dienen und helfen soll mit
einem gekrönten Helme, „der selbdritt mit dreien pferden varen soll.“
Bei. Mittheilung dieser Notiz bemerkte von Schreckenstein, seiner Zeit:
„Demnach war also der gekrönte Helm gleich einer sog. Ritterglefe.“
Sollten aber nicht vielleicht mit den gekrönten Helmen lauter „Ritter“
(milites) gemeint gewesen sein?
Die Krone auf dem Siegel Conrad Gäb’s halte ich daher, wie bereits
gesagt, entschieden für eine gewöhnliche Helmkrone. Erst im 15. Jahrh.
mehren sich die gekrönten Helme. Während in den älteren deutschen
handschriftlichen Wappenbüchern, z. B. in dem Donaueschinger Wappenbuch
von 1433 und bei Grünenberg (1483), die gekrönten Helme noch bedeutend
in der Minderzahl sind, bringt Sibmacher in seinem gedruckten
Wappenbuch v. J. 1609 schon deren viele. Einen großen Einfluß mögen
darauf die Wappendiplome gehabt haben. In noch späterer Zeit wurden die
Helmkronen fast allgemein, -- mit Ausnahme der historischen Wappenhelme
des hohen Adels, nämlich denen der Stammwappen.
IV. Rangkronen.
„Heraldische Rangkronen“ sind /alle/ über Wappen oder Monogramme
gesetzte /Kronen/, welche den Rang (Stand) ihrer Eigenthümer
anzeigen. Vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. kommen in Deutschland
keine „heraldischen“ Rangkronen[441] vor. Eine seltene Ausnahme bildet
ein Siegel der Herzogin Elisabeth von Lothringen vom J. 1437.
Auf den Siegeln der deutschen Kaiser und Könige und ihrer Gemahlinnen
erscheinen „heraldische Rangkronen“ zuerst i. J. 1460 bei der
Kaiserin Eleonore, der Gemahlin K. Friedrichs III. (IV.), einer
geborenen Prinzessin von Portugal,[442] und bei Kaiser Maximilian
(1486-1519).[443]. Auch bei Grünenberg v. J. 1482 finden wir bereits
Bl. XLV eine Rangkrone auf dem Wappen der Herzoge von Oesterreich.
Martin Schrot von Augsburg ist wol mit einer der ersten gewesen,
welcher in seinem zu München im Jahr 1576 gedruckten Wappenbuche bei
den Wappen der Könige, Herzoge und Kurfürsten, der Pfalz-, Mark-,
Land- und Burggrafen statt der Helme Rangkronen auf ihre Wappenschilde
gesetzt hat, obgleich er das Wappen Kaiser Rudolfs II. am Anfange nur
mit den drei gekrönten Wappenhelmen von Oesterreich, Castilien und
Sicilien, ohne die /Kaiserkrone/, abgebildet hat. Allerdings sind
seine Königskronen willkürlich und für alle übrigen der gleiche alte
Herzogshut gezeichnet.
Die verschiedenen heutzutage gebräuchlichen Rangkronen[444] sind
aber erst in der späteren Zeit aus der ausländischen Heraldik in
die deutsche übergegangen; z. B. die Grafenkronen mit 9 Perlen, die
Freiherrenkronen mit 7 Perlen und die einfachen Adelskronen mit 5
Perlen, deren sich aber auch manche freiherrliche Häuser noch bedienen.
Daß auch Nichtadelige sich diese Krone zulegen, ist zwar heraldisch
ganz ungerechtfertigt, allein in jetziger Zeit nicht mehr ungewöhnlich;
denn „wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter,“ wie bei so manchen
heraldischen Fragen.
Erst im 18. Jahrh. fiengen einzelne regierende Grafenhäuser an,
statt der Wappenhelme oder der früheren einfachen Laubkrone auf ihre
Wappenschilde die Krone mit 9 Perlen zu setzen.
Bei Trier finden wir bereits 1714 solche Kronen bei den Grafen von
Bergen,[445] von Wartenberg und von Bronchorst.
Eine Rangkrone über dem Wappenschilde schließt den Wappenhelm aus,
und die Anbringung der Wappenhelme über derselben, ist, so häufig sie
auch jetzt vorkommt, stets unheraldisch. Will man beide anbringen, so
müssen die Helme auf dem Schilde stehen und die betreffende Krone über
demselben, wozu aber doch wol ein Mantel oder Wappenzelt gehört, wie
bei fürstlichen Wappen.
Nach meiner Ansicht ist somit die /Krone/ auf dem Gäb’schen Siegel
v. 1480 die gewöhnliche heraldische Helmkrone, das in späterer Zeit
allgemein angenommene heraldische Zeichen adeligen Standes.
Gegen Ende des 15. Jahrh. nahte sich das Ritterthum seinem Verfalle,
und mit der zunehmenden eiteln Prunksucht nahmen auch die heraldischen
Kronen rasch überhand. Nicht ohne Grund nennt man Kaiser Maximilian
II. den „letzten Ritter“; denn mit ihm gieng das mittelalterliche
Ritterthum zu Grabe und mit diesem auch die „/echte, edle
Heraldskunst/.“
/Kupferzell./ F.-K.
FUSSNOTEN:
[421: Kein „/sphragistisches/,“ da das Siegel /als solches/, außer
seinem Wappenbilde, nichts Ungewöhnliches aufweist.]
[422: Vgl. das /Fürstenbergische/ Urkundenbuch, Bd II, S. 188 (Siegel
Nr. 34). Statt der Beschreibung: „Topfhelm mit Pelz- oder Federkugel“
möchte ich jedoch setzen „gekrönter Topfhelm mit Federbusch.“]
[423: Vgl. Freiherr F. Waldbott v. Bassenheim: „Original-Prunkhelme
und Schilde aus dem XV. Jahrh.“ in der herald. genealog. Zeitschrift:
„Adler“ in Wien, 1873, Nr. 7, Nr. 11 u. Nr. 12.]
[424: Der mangelnde Raum im Siegelfelde war allerdings häufig
der Grund zu ganz absonderlichen und oft schwer zu erklärenden
Zusammenschiebungen u. Abkürzungen auf mittelalterlichen Siegeln.]
[425: Vgl. meine kulturhistorische Skizze: „Ueber den Gebrauch der
herald. Helm-Zierden im Mittelalter“ (Stuttgart, Jul. Weise, 1868), S.
27.]
[426: Vgl. Correspondenzblatt des Gesammt-Vereins d. deutschen
Geschichts- und Alterthums-Vereine, 1869, Nr. 11, S. 85 u. 86 mit
Abbildung.]
[427: Vgl. Nr. 24, 75, 76 u. 78 m. mittelalterl. Frauen-Siegel im
Correspondenzblatt des Gesammt-Vereins der deutschen Geschichts- u.
Alterthums-Vereine, Jahrg. 1863, Nr. 3 u. 1866, Nr. 4.]
[428: Vgl. a. a. O. Nr. 68 u. 23; Jahrg. 1866, Nr. 4 u. 1863, Nr. 3.]
[429:
[Illustration: Fig. 3.]
Nicht als „/Helmkrone/“, wie manche Heraldiker annehmen. Auf Bl.
40 b des „St. Christophori am Arlperg Bruederschaffts Buech“ Codex
picturatus im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien aus dem Ende
des 14. Jahrh., erscheint dieser /Helmschmuck/, wie hier unter
Fig. 3 im verkleinerten Maßstabe abgebildet, auch in der Art der
Züricher Rolle. Erst die späteren Abbildungen dieses Wappens zeigen
einen /gekrönten/ Helm mit einem Pfauenbusch.]
[430: Somit jedenfalls nicht als heraldisches Beizeichen.]
[431: Eine rein decorative -- keine heraldische -- Krone sehen wir
über dem Hohenlohe-Brauneckischen Wappen an der Herrgotts-Kirche zu
Creglingen; vgl. die Abbildung im „Anzeiger“ 1870, Nr. 3, Sp. 82, zu
Nr. XVIII meiner sphragist. Aphorismen.]
[432: Bei Langenstein, Nr. 54 der Züricher Wappenrolle, erscheint diese
Figur in Blau auf dem Schwanz des rothen Adlers; Sibmacher II, 146
dagegen zeichnet sie als Dreiberg.]
[433: S. meine herald. Monographie: Zur Geschichte des
Fürstenbergischen Wappens (1860), Taf. VII b., Fig. 2, 7 u. 4 (Fig. 7
nach v. Hefner-Alteneck, Trachten des christl. Mittelalters, Th. II,
Taf. 85).]
[434: S. m. sphragist. Aphorism. Nr. XXV im „Anzeiger“ von 1869, Nr.
11.]
[435: Vgl. m. sphragist. Aphorismen im „Anzeiger“, a. a. 0. Nr. XXIV.]
[436: Als „/Hülfskleinod/“ kann /ich/ die Helmkronen durchaus nicht
betrachten; denn sie bilden, nach meiner Ansicht, einen integrierenden
Theil des „gekrönten Helmes“ und gehören somit zu /diesem/ und nicht
zu dem /Kleinod/. Höchstens könnten die einfachen Binden oder Wulste
(meist in den Wappenfarben) als /Hülfskleinode/ angesprochen werden;
alle Körbe, Kissen u. dergl. sind aber ein Theil des /Kleinods/ selbst
und müssen bei dessen Blasonierung auch zuerst genannt werden; jedoch
würde ich rathen die neuere Bezeichnung „/Hülfskleinod/“ lieber ganz
fallen zu lassen, da sie zu unbestimmt und ganz überflüssig ist.]
[437: Vgl. m. sphragist. Aphorismen im „Anzeiger“ von 1869, Nr. 11,
unter Nr. XXIV.]
[438: Diese Kronen, wie sie bereits im 13. Jahrh. auf den Siegeln
dieser Herzoge vorkommen, könnten allerdings, da sie dieselben
wol als Zeichen ihrer königlichen Abstammung führten, auch als
Rangkronen angesprochen werden; da es aber Königskronen sind und keine
Herzogshüte, so kann man sie auch zu den heraldischen Helmkronen
rechnen.]
[439: Vgl. dessen „Elsässische Studien“, III in Nr. 6 u. 7 des
deutschen Herolds v. J. 1879, wo von 1363-1393 noch weitere 8 Siegel
mit /Helmkronen/ angegeben sind, nebst einem interessanten Siegel der
Madlen Ryffin v. J. 1490 mit einem „schräggestellten Schild mit ihrem
Geschlechtswappen, über dem eine dreiblättrige Krone schwebt,“ also
nach Art der heutigen /Rangkronen/ auf Siegeln.]
[440: Vgl. m. sphragist. Aphorismen im „Anzeiger“ a. a. O., Nr. XXIV.]
[441: Die bereits unter III. angeführten Helmkronen gehören eben so
wenig hieher, wie die „decorativen“ Kronen (vgl. Fig. 1, 2, 3 u. 5 in
Nr. 6 des „Anzeigers“) und die „symbolischen“ Kronen, z. B. auf einigen
Bildern des Heilands und der Muttergottes (als „Himmelskönigin“).]
[442: Vgl. das treffliche Werk Carl Heffners: „Die deutschen Kaiser-
und Königs-Siegel nebst denen der Kaiserinnen, Königinnen und
Reichsverweser“ (Würzburg, 1875), Taf. XIX, Nr. 120. Nach den Siegeln
der Könige von Portugal aus jener Zeit scheint die Kaiserin hierin
der Sitte ihres angestammten Hauses gefolgt zu sein. Auch die Könige
von England und Frankreich führten damals schon Rangkronen auf ihren
Wappensiegeln.]
[443: Vgl. C. Heffner, a. a. O., Taf. XVIII, Nr. 121.]
[444: Ueber diese. sind zu vergl.: „Dr. J. W. Triers Einleitung zu der
Wappenkunst“ (1714), O. T. von Hefner: „Grundsätze der Wappenkunst“
(1855) und „Handbuch d. theoret. u. pract. Heraldik“, 1861. (In den
beiden letzteren Werken wäre allerdings eine weniger drastische Sprache
sehr zu wünschen).]
[445: Bei diesen nur mit 7 Perlen.]
Eine Messeraffaire von 1459.
(/Aus dem Schweidnitzer Schöppenbuche 1452-99/[446]).
Heincze Folland der bawmeister[447], Hannes Berger vnd Lodwig der
statdiner, die Nic. Streckenbach[448] von Bewgindorff[449], im
(_ihm_) eyn bekenteniss zu tun, mit rechte vorbrocht[450] hot, haben
bekant an eydis stat..., das gescheen were, das sie zu Welkern in der
Petersgasse zum byre gewest, vnd als sie von danne gegangen wern, do
hetten sie gesehn, das der ffoyt[451] vom Llazan[452] des obgen. N.
Streckenbachs son mit den horen vom pferde geworffen hette; do were
N. Str. komen vnd hett den ffoyt... von seime sone gestossen. Do hette
der ffoyt... N. Str. mit dem rechten arme begriffen vnd gehaldin;
indes wern des ffoyts gomppen[453] komen vnd zugeloffin. Do hette N.
Str. sie vmb gotis wille gebeten eynmol, czwee, drey, vire, das sie
des ken (_gegen_) im nichten teten[454] vnd en (_ihn_) eyn sulchs
obirhuben[455]. Do hetten sie ir messer obir en gezogen von scheiden
vnd do hette N. Str. ouch sein messer geczogen vnd sich ken en muse
schotczen[456]. Das were en wissintlichen. domitt haben sie iren eyd
entpunden. (Judic. an. Math.)
/Bunzlau./ /Dr. E. Wernicke./
FUSSNOTEN:
[446: Die erste Seite der Papierhdschr. enthält die Notiz, daß der
Protonotar Georg von Sachenkirch das Buch 1451 angeschafft habe. Ueber
die Familie Näheres in d. Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. Schles. IX, 196.]
[447: Nicht ausübender Künstler, sondern Aedil. 1468 heißt er der
alte (gewesene) Baumeister und schwört Urfehde, nachdem er wegen
eigenmächtigen Verkaufs städtischer Büchsen mit Gefängniß war bestraft
worden. (Lib. prosc.) -- Der Name in der Form Volandt auch 1582 in
Script. rer. Sil. XI, 75.]
[448: Ein Dorf gleiches Namens unweit der Ruine Nimmersatt bei
Bolkenhain.]
[449: Bögendorf bei Schweidnitz.]
[450: vorgebracht; sonst auch: vollbracht.]
[451: Vogt, mhd. voget, voit.]
[452: Laasan, Kr. Striegau.]
[453: Kumpane, Helfershelfer; auch kommt dieses Wort in Verbindung mit
„Holunken“ in der Bedeutung von „Handlanger“ in schlesischen Rechnungen
des 16. Jahrh. vor.]
[454: /nicht enteten/, nicht thäten; /en/ ist mhd. Negationspartikel.]
[455: überhöben, ihn mit solchen verschonten.]
[456: sich gegen ihnen (sie), ihnen gegenüber, müssen schützen.]
Sprüche auf alten Trinkgläsern und Flaschen.
Ein treües Hertz hab Ich
Ein treües Hertz lieb Ich
ein treües Hertz Soll bey mir sein
weil mir gott gindt das leben mein.
Welcher mir den trunckh versagt
der muß wohl sein ein man Verzagt.
Bruder mein
Kom zu Mir herein
Auff eine Kane Bier oder Wein.
Mein Hertz in Mir
theillt Ich Mit dir.
Darine steckt
was mir gutt schmeckt.
Wildtu borgen
So kom morgen.
Lieber entzwey
Als einmahl untreu.
/Stockerau/ in Niederösterreich. C. M. /Blaas/.
(Mit einer Beilage.)
Verantwortliche Redaction: Dr. A. /Essenwein/. Dr. G. K.
/Frommann/.
Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in
Nürnberg.
Gedruckt bei U. E. /Sebald/ in Nürnberg.
BEILAGE ZUM ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.
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